3. Auftragsbestätigung

Hinweise zum Dokument

Beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Verwendung des Dokumentes

  • Wenn Aufträge mündlich oder fernmündlich erteilt werden, ist zu empfehlen, den Inhalt dieser Auftragserteilungen und damit das Zustandekommen des Vertrages anschließend schriftlich zu bestätigen. Alle vertragserheblichen Fakten sollten schriftlich dokumentiert werden.

    Die Auftragsbestätigung kann sich aber nur auf die Ergebnisse beziehen, die tatsächlich verhandelt worden sind. Dinge, die nicht verhandelt worden sind und mit Auftragsbestätigungen gewissermaßen nachgeschoben werden sollen, stellen ein Angebot dar, das vom Auftraggeber dann wiederum der ausdrücklichen Annahme bedarf, um Vertragsinhalt zu werden.

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