6. Haftungsausschluss - beigestellte Materialien

Hinweise zum Dokument

Beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Verwendung des Dokumentes

  • Mit  „privaten“ Auftraggebern (Verbrauchern) kann eine individuelle vertragliche Vereinbarung zum Haftungsausschluss getroffen werden. Es ist zu empfehlen, dass der Auftragnehmer den Einbau beigestellter Materialien vom Abschluss dieser Vereinbarung abhängig macht. Eine solche Vereinbarung ist nur auf der Basis eines individuellen Aushandelns möglich. Als AGB kann ein derartiger Haftungsausschluss nicht formuliert werden.

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